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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Die Fotografin erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit KundInnen/AuftraggeberInnen abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der KundInnen erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotografin diese schriftlich anerkennt.

1.2. KundInnen/AuftraggeberInnen wird darauf hingewiesen, dass die von der Fotografin angefertigten Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich der von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche der Kundin/des Kunden bzw. der Auftraggeberin/des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

1.3. Die Kundin/der Kunde bzw. die Auftraggeberin/der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine/ihre Bilder im ähnlichem Stil erstellt und bearbeitet werden.

1.4. Die Fotografin (Michaela Kerschbaummaier) verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Die Fotografin wird die angefertigten Aufnahmen ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Falle eines vorzeitigen Verlustes oder einer Beschädigung stehen KundInnen/AuftraggeberInnen dennoch keinerlei Ansprüche zu.

1.5. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier (zum Beispiel Hochzeit) anwesenden Personen fotografiert werden. Die Fotografin wird ihr Bestes geben alle Grundelemente beispielsweise der Trauung, Empfang und der Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Es gibt jedoch keine Garantie, dass spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.

1.6. Die Fotografin wählt die Bilder aus, die KundInnen/AuftraggeberInnen zur Abnahme vorgelegt werden.

1.7. Der Fotografin und ihren ErfüllungsgehilfInnen sind im Speziellen bei mehrstündigen Shootings angemessene Pausen inkl. kleiner Verpflegung (Getränke) zu gewähren.

1.8. KundInnen/AuftraggeberInnen erhalten einen Zugang zu einer von der Fotografin ausgewählten Online-Galerie zur Bildauswahl. Die dargestellten Fotos sind grundeingestellt, allerdings nicht retuschiert. Die Fotos werden in kleiner Auflösung und mit Logo/Wasserzeichen dargestellt. Die Endbearbeitung erfolgt sobald eine schriftliche Auswahl der KundInnen/AuftraggeberInnen vorliegt. Das Abspeichern des noch nicht erworbenen Bildmaterials in der Online-Galerie – auch mittels Screenshots, Abfotografieren, Videoaufnahmen oder ähnlichem – ist strengstens untersagt.

1.9. KundInnen/AuftraggeberInnen haben dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).

1.10. Die Fotografin gibt keine unbearbeiteten Bilder/Aufträge – sofern nicht eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung vorliegt – weiter. Originaldaten (RAW, unbearbeitete Bilder etc.) verbleiben bei der Fotografin. Ausnahmefälle liegen im Ermessen der Fotografin.

1.11. Die Angebote von Michaela Kerschbaummaier Fotografie (Firmenwortlaut: Michaela Kerschbaummaier-Bodingbauer) sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – unverbindlich und nachträglich von der Fotografin veränderbar. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten etc.

1.12. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 hat die Fotografin keine Umsatzsteuerpflicht. Daher wird diese nicht angeführt.

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2.Haftung

2.1. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände wie plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen der Fotografin), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. die Fotografin zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen kann, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich diese (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen/eine Ersatzfotografin, der/die auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen/der beauftragten Ersatzfotografin gehen nicht zu Lasten der ursprünglichen Fotografin (Michaela Kerschbaummaier). Bereits geleistete Vorauszahlungen werden rückerstattet, wenn die Fotografin (Michaela Kerschbaummaier) den Termin nicht wahrnehmen kann.

2.2. Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten und digitalen Daten. Im Falle eines Verlustes oder Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden beschränkt; für Verlust oder Beschädigung durch Dritte (Labor etc.) haftet die Fotografin nicht. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nicht zu. Die Fotografin haftet beispielsweise bei Wiederholung der Aufnahmen insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden.

2.3. Die Fotografin ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Produkten wie Fotobücher usw. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

2.4. Die Fotografin haftet nicht für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.

2.5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des fertig gestellten Auftrages/der Bilder schriftlich bei der Fotografin einzureichen. Danach gilt der Auftrag/die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

2.6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen, Vergrößerungen etc. können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzierungen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

2.7. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich von der Fotografin bestätigt wurden. Die Fotografin haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.

2.8. Die Zusendung und Rücksendung von Aufträgen, Dateien und Bildern erfolgt auf Kosten und Gefahr der KundInnen/AuftraggeberInnen.

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3.Urheberrecht, Nutzungsrecht, Eigenwerbung

3.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen der Fotografin zu. Das Urheberrecht der Bilder und Daten liegt immer bei der Fotografin. Das Weiterverbreiten, die Bearbeitung oder das Downloaden der Inhalte für gewerbliche Zwecke sind ausdrücklich verboten, sofern nicht anders vereinbart. Die Bilder sind für den eigenen privaten Gebrauch von KundInnen/AuftraggeberInnen bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

3.2. KundInnen/AuftraggeberInnen erwirbt an den in Auftrag gegebenen Bildern die Nutzungsrechte für den nicht kommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nicht kommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung der Fotografin. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an KundInnen/AuftraggeberInnen über.

3.3. Die Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

3.4. Ob eine Veröffentlichung der entstandenen Bilder von KundInnen/AuftraggeberInnen erlaubt wird – beispielsweise online, im Fotostudio, in Printwerbung –, wird schriftlich festgehalten. VertragspartnerInnen erteilen im Falle einer Zustimmung der Veröffentlichung zu Werbezwecken der Fotografin ihre ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem § 1041 ABGB.

3.5. Bei einer Hochzeit oder anderen Feierlichkeit/Zusammenkunft sind KundInnen/AuftraggeberInnen verpflichtet die anwesenden Gäste im Vorfeld zu informieren dass Bilder, die im Rahmen der Feierlichkeiten gemacht werden, ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen.

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4.Honorar

4.1. Der Fotografin steht ein Werklohn (Honorar) nach ihren jeweils gültigen Preislisten zu.

4.2. Alle Material- und sonstige Kosten (Produkte, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch die Fotografin erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

4.3. Wünschen KundInnen/AuftraggeberInnen während oder nach der Aufnahmeproduktion aufwändigere Änderungen, so haben diese die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4.4. Nehmen KundInnen/AuftraggeberInnen einen vereinbarten Termin nicht wahr, ist ein Ausfallhonorar an die Fotografin zu zahlen. Bereits mit der Fotografin ausgemachte Termine müssen bis spätestens 48 Stunden vor Beginn des Shootings abgesagt werden – wird diese Frist nicht eingehalten werden vom vereinbarten Shootingpaketpreis 50% in Rechnung gestellt und sind vom KundInnen/AuftraggeberInnen zu zahlen.

Bei Rücktritt und Stornierung einer Hochzeit durch das Brautpaar (KundInnen/AuftraggeberInnen) wird eine bereits geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet. Ausnahmen liegen im Ermessen der Fotografin. Die Höhe der Anzahlung bei Hochzeits- oder anderen Feierlichkeiten wird von der Fotografin bekanntgegeben. Die Buchung einer fotografischen Hochzeitsbegleitung ist erst mit Einlangen der Anzahlung bei der Fotografin fixiert. Wie lange ein Termin reserviert werden kann, ist je nach Auftragslage individuell und wird von der Fotografin bekanntgegeben.

Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits bezahlte Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins nicht erstattet.

4.5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die Nutzungsrechte für den gelieferten Auftrag/die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (Fotobuch, Fotoprodukte etc.) bei der Fotografin. Ausnahmeregelungen liegen im Ermessen der Fotografin.

4.6. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

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5.Zahlung

5.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das vereinbarte Honorar mit Übergabe der Bilder/Fertigstellung des Auftrages sofort in bar oder per Überweisung mit 14 Tagen Zahlungsziel fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.

5.2. Bei Zahlungsverzug von 15 Tagen oder mehr des Kunden/Vertragspartners ist die Fotografin berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% zu verrechnen.

5.3. Bei Nichtzahlung der Zahlungserinnerung steht es der Fotografin frei, die Rechnung zur Einbringung an ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt/eine Anwältin zu übergeben.

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6.Reisekosten, sonstige Kosten

6.1. Übersteigt die An- und Abreise der Fotografin den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer wird das amtliche Kilometergeld zzgl. je Stunde Fahrtzeit laut Preisliste verrechnet. Bei Anreise mit Bahn oder Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. KundInnen/AuftraggeberInnen haben keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder die Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.

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7.Nebenpflichten

7.1. KundInnen/AuftraggeberInnen versichern, dass sie an allen, der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, tragen KundInnen/AuftraggeberInnen.

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8.Datenschutz

8.1. Die Fotografin ermittelt, speichert und verarbeitet die von KundInnen/AuftraggeberInnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail- Adresse, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer etc.) sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (wie z.B. Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten etc.) unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der geltenden Fassung für Zwecke der Vertragserfüllung. Die Fotografin verwendet die von KundInnen/AuftraggeberInnen mitgeteilten personenbezogenen Daten ohne dessen gesonderte ausdrückliche Einwilligung ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Beantwortung von Anfragen, sofern dieser in die weitere Verwendung seiner Daten, insbesondere zu Werbezwecken, nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Mangels Einwilligung in die Verwendung der Daten zu Werbezwecken werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Ausgenommen hiervon sind Bilddaten sowie der Name – beispielsweise der Familienname –, der die Galerie bezeichnet, da das Speichern von Fotos zum Service der Fotografin zählt. Bei erteilter Einwilligung werden die Daten zu Werbezwecken gespeichert. KundInnen/AuftraggeberInnen kann eine erteilte Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit widerrufen.

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9.Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin­.

9.2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

9.4. Diese AGB gelten ab dem 22.02.2022. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

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Michaela Kerschbaummaier

Fotografie

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Tannbach 51

4293 Gutau

Tel.: +43677/61461273

michaela@kerschbaummaier-fotografie.at

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© 2022  Michaela Kerschbaummaier

MICHAELA | KREATIVER KOPF | SPONTAN | MAMA | JÄNNERKIND | NATURMENSCH | GEFÜHL FÜR KINDER | DETAILVERLIEBT | FRÖHLICH | BLUMENLIEBE

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